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Allgemeine Geschäftsbedingungen SKS Steiner OG

  1. GELTUNG:
    1.1. Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Leistungen der SKS-Steiner OG ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SKS-Steiner OG bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
    1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der SKS-Steiner OG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
    1.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SKS-Steiner OG unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und darauf Zugrundeliegenden geschlossenen Verträge nicht.
  2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS:
    2.1. Die Angebote der SKS-Steiner OG sind unverbindlich und freibleibend und werden erst mit Annahme verbindlich.
    2.2. Das jeweilige Angebot der SKS-Steiner OG stellt die Grundlage des Vertragsabschlusses da bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.
    2.3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die SKS Steiner OG zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die SKS Steiner OG zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
    2.4. Soweit der Auftraggeber einen Auftrag der SKS-Steiner OG erteilt, gilt dieser als bindendes Angebot. Der SKS-Steiner OG bleibt es im Gegenzug vorbehalten das einschlägige Angebot anzunehmen und behält sich diesbezüglich eine Frist von 14 Tagen vor.
    2.5. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
  3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    3.1.
    Die Preise inkludieren nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer und es wird die Steuer zuzüglich des Werklohnes hineingerechnet. Das Selbige gilt für andere Abgaben und Spesen, welche im Verlauf der Leistungserbringung anfallen.
    3.2. Die SKS-Steiner OG ist berechtigt jeden ihr entstandenen Aufwand, welcher mit der Auftragserbringung im Zusammenhang steht, in Rechnung zu stellen.
    3.3. Werden Preise nicht vorher vereinbart, kommt der Vertrag erst zustande wenn eine Einigung der beiden Vertragsparteien vorliegt und eine schriftliche Bestätigung ausgestellt wurde.
    3.4. Sollten sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung Währungskurse oder sonstige erkennbar, sich auf die Preise auswirkende, wirtschaftliche Verhältnisse ändern, ist die SKS Steiner OG berechtigt eine dieser Veränderung entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen.
    3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Erbringung der Leistung eine Anzahlung zu leisten. Der SKS Steiner OG bleibt es vorbehalten die Höhe der entsprechenden Anzahlung zu bestimmen. Der volle Werklohn ist jedenfalls binnen 7 Tage nach erfolgter Leistungserbringung zu entrichten.
    3.6. Sofern eine verspätete Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt, ist die SKS Steiner OG berechtigt Verzugszinsen zu verlangen und wird dahingehend auf § 1000 ABGB verwiesen. Bei einembeidseitigen unternehmensbezogen Geschäft wird der erhöhte Zinssatz gem. § 456 UGB vereinbart.
    3.7. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist die SKS Steiner OG darüber hinaus berechtigt sofort alle anderen, noch nicht fälligen Rechnungen fällig und vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen und alle anderen Aufträge des Auftraggebers unverzüglich zu stornieren.
    3.8. Entstehen nach Vertragsabschluss begründet Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder werden der SKS Steiner OG vorhandene Umstände erst später bekannt, so ist sie berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Erbringung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und alle kreditierten Forderungen sofort fällig zu stellen.
    3.9. Die SKS Steiner OG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die SKS-Steiner OG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3.10. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüchen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
  4. FIXGESCHÄFT, ANNAHMEVERZUG, RÜCKTRITTSRECHT
    4.1.
    Die von der SKS Steiner OG ausgestalteten Werkverträge sind Fixgeschäfte.
    4.2. Sofern der Auftraggeber zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort die Leistung nicht angenommen hat und dadurch die Leistungserbringung der SKS Steiner OG verzögert oder unmöglich gemacht wurde, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.
    4.3. Im Falle eines Annahmeverzuges ist die SKS Steiner OG berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen.
    4.4. Der Auftraggeber hat der SKS Steiner OG jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden bzw. den vereinbarten Werklohn zu ersetzen.
  5. GEFAHRENÜBERGANG
    5.1. Der Versand von Medien (z.B. per Post) erfolgt auf Rechnung des jeweiligen Auftraggebers. Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
    5.2. Falls der Versand ohne Verschulden der SKS Steiner OG unmöglich wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
  6. GEWÄHRLEISTUNG
    6.1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, soweit nicht für einzelne Produkte der SKS Steiner OG besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Punkt 5. Mängel welche offensichtlich sind und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind hat der Auftraggeber unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Empfang des Mediums schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzumelden. Bei Versäumung der oben genannten Rügefrist stehen keine Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche zu.
    6.2. Für Mängel an Datenträgern bzw. die Qualität von Videos und Fotos leistet die SKS Steiner OG ausschließlich in der Weise Gewähr, dass diese nochmals bearbeitet bzw. entsprechende Datenträger ausgetauscht werden oder den Werklohn entsprechend mindern. Andere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen außerdem nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und können nicht abgetreten werden.
    6.3. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die entsprechenden Medien verändert, verarbeitet oder unsachgemäß behandelt werden. Voraussetzung für die Gewährleistungspflicht ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
    6.4. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt.
  7. EIGENTUMSVORBEHALT
    7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich die SKS Steiner OG das Eigentum am entsprechenden Medium vor.
  8. DATENSCHUTZRECHT
    8.1. Die SKS Steiner OG ist berechtigt die vom Auftraggeber bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zu speichern, ermitteln und verarbeiten sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
    8.2. Die SKS Steiner OG ist berechtigt, nach erteilter Einwilligung die Daten zu Werbezwecken zu speichern.
  9. URHEBERRECHT
    9.1.
    Der SKS Steiner OG stehen ausnahmslos alle Urheber- und Leistungsschutzrechte zu. Der SKS Steiner OG steht mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechtes, dass alleinige Verwertungsrecht zu. Das bedeutet das ausschließliche Recht das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen und der Gleichen.
    9.2. Jede Veränderung von Lichtbildern und Filmwerken bedarf der schriftlichen Zustimmung der SKS Steiner OG. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte erwirbt die SKS Steiner OG zivilrechtliche Ansprüche.
    9.3. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht auf das eigene Bild sowie auf Verwendungsansprüche.
  10. HAFTUNG
    10.1.
    Die SKS Steiner OG haftet weder für leichte Fahrlässigkeit noch für Schäden an Bildwerken, welche durch höhere Gewalt verursacht werden.
    10.2. Sofern eine Haftung durch vorsätzliches Verhalten durch die SKS Steiner OG gesetzt wurde, ist die Haftsumme mit der Höhe des entsprechenden Auftrages begrenzt. Für einen darüberhinausgehenden Schaden haftet der Auftraggeber selbst und kann in der Folge die SKS Steiner OG nicht mehr belangen.
  11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
    11.1.
    Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der SKS Steiner OG und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht.
    11.2. Als Gerichtstand wird das Bezirksgericht Judenburg vereinbart. Bei Überschreitung der Wertzuständigkeit, wird das Landesgericht Leoben als zuständiges Gericht vereinbart.

Autor

sophie@skssteiner.at